Die Meldung von Verstößen ist weit gefasst, das heißt, neben tatsächlich begangenen Verstößen können auch begründete Verdachtsmomente und potenzielle Verstöße gemeldet werden, von denen anzunehmen ist, dass sie auftreten werden.
Meldungen zu rein arbeitsrechtlichen und personalpolitischen Fragen, die keine Fälle von Arbeitsplatzmobbing darstellen, müssen über die üblichen Kanäle jeder der Unternehmen, Velora bilden, abgewickelt werden.
Anonyme Meldungen sind ebenfalls erlaubt und werden auf dieselbe Weise behandelt, wobei zu beachten ist, dass der Informant über den Stand seiner Meldung oder den Ausgang der Untersuchung nicht informiert werden kann
Velora wird alle Meldungen mit absoluter Neutralität und ohne jegliche Vorurteile behandeln und keinerlei Repressalien gegen Personen dulden, die den Ethikkanal in gutem Glauben nutzen.
Wenn Sie eine Meldung über den Ethikkanal der Velora machen möchten, folgen Sie bitte diesem Link: cunext.integrityline.com